Dietmar Michell und Angela Kasikci

Kosten

Die notarielle Tätigkeit wird nach gesetzlicher Vorschrift ausschließlich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) abgerechnet. 

In der anwaltlichen Tätigkeit rechnen wir gerichtliche und außergerichtliche Mandate grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG ab. Im Einzelfall behalten wir uns vor, Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vorzuschlagen.

Für Beratungen berechnen wir nach Aufwand ein Zeithonorar. Für die so genannte Erstberatung fallen für Verbraucher Kosten von maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ggf. Auslagen an.