Notargeschäfte
Kaufverträge über Immobilien
Grundschulden/Hypotheken
Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungseigentum
Gesellschaftsverträge (Gründung von Gesellschaften, Übertragung von Gesellschaftsanteilen,Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Verschmelzung/Spaltung von Gesellschaften, Umwandlungen u. Ä.)
Testamente und Erbverträge Letztwillige Verfügungen müssen individuell erarbeitet werden. Ein wichtiges Ziel ist die Vermeidung von Erbschaftssteuer. Auch brauchen z.B. sogenannte Patchworkfamilien auf den Einzelfall abgestimmte Regelungen
Eheverträge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen
Übergabeverträge Durch rechtzeitige Übergabe von Immobilien oder anderen Vermögenswerten kann der Erbschaftssteuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden. Der Übergeber kann sich hierbei die Nutzung bis zu seinem Tod oder auch dem Tod seines Ehegatten vorbehalten. Auch kann Vermögen gezielt zu Lebzeiten verteilt werden
Beglaubigungen
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Wer etwa wegen Krankheit oder Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist, benötigt eine Person, die für ihn Entscheidungen trifft und ihn gesetzlich vertritt. Durch eine Vorsorgevollmacht kann man diese Person selbst bestimmen. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt das Vormundschaftsgericht eine Vertretung. Durch eine Patientenverfügung kann bestimmt werden, wie und in welchem Umfang, z. B bei einem Komapatienten eine Behandlung durchgeführt werden und unter welchen Umständen eine Behandlung abgebrochen werden soll. Auch hier kommt es auf die individuellen Vorstellungen des Vollmachtgebers an