Dietmar Michell und Angela Kasikci

Notargeschäfte

 

Kauf­ver­trä­ge über Im­mo­bi­lien

Grund­schul­den/Hypotheken

Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungseigentum

Ge­sell­schafts­ver­trä­ge (Grün­dung von Ge­sell­schaf­ten, Übertragung von Gesellschaftsanteilen,Ka­pi­tal­er­hö­hun­gen, Sat­zungs­än­de­run­gen, Ver­schmel­zung/Spal­tung von Ge­sell­schaf­ten, Um­wand­lun­gen u. Ä.)

Testamente und Erb­ver­trä­ge       Letztwillige Verfügungen müssen individuell erarbeitet werden. Ein wichtiges Ziel ist die Vermeidung von Erbschaftssteuer. Auch brauchen z.B. sogenannte Patchworkfamilien auf den Einzelfall abgestimmte Regelungen

Ehe­ver­trä­ge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen

Übergabeverträge    Durch rechtzeitige Übergabe von Immobilien oder anderen Vermögenswerten kann der Erbschaftssteuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden. Der Übergeber kann sich hierbei die Nutzung bis zu seinem Tod oder auch dem Tod seines Ehegatten vorbehalten. Auch kann Vermögen gezielt zu Lebzeiten verteilt werden

Be­glau­bi­gun­gen

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen    Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Wer etwa wegen Krankheit oder Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist, benötigt eine Person, die für ihn Entscheidungen trifft und ihn gesetzlich vertritt. Durch eine Vorsorgevollmacht kann man diese Person selbst bestimmen. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt das Vormundschaftsgericht eine Vertretung. Durch eine Patientenverfügung kann bestimmt werden, wie und in welchem Umfang, z. B bei einem Komapatienten eine Behandlung durchgeführt werden und unter welchen Umständen eine Behandlung abgebrochen werden soll. Auch hier kommt es auf die individuellen Vorstellungen des Vollmachtgebers an